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Grundausbildung
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    von Claudia Binder
    Aktualisiert am 28.10.2011

    Pflegehilfe – Pflegehelfer/in

    1. Teil 1:Allgemein
    2. Teil 2:Voraussetzungen
    3. Teil 3:Dauer
    4. Teil 4:Kosten
    5. Teil 5:Tätigkeitsbereich
    6. Teil 6:Gesetze & Quellen

    Allgemein

        

    Die Pflegehilfe-Ausbildung ist durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt. Die entsprechenden Lehrgänge finden regelmäßig statt, teilweise mehrmals im Jahr.

    Die von uns zur Verfügung gestellten Informationen über das jeweilige Gebiet stellt eine allgemeine Information dar und kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Detailinformationen erfragen Sie am Besten bei der jeweiligen Ausbildungsstätte.

    Berufsbezeichnung:

    Pflegehelferin / Pflegehelfer

     

    Tipp:

    Nach 2-jähriger Berufspraxis können AbsolventInnen der Pflegehilfe-Ausbildung an einer um ein Jahr verkürzten Diplomausbildung teilnehmen.

    Durch die Absolvierung von Ergänzungsmodulen in den Bereichen Altenarbeit und/oder Behindertenarbeit ist eine Höherqualifizierung möglich.

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    Pflegehilfe – Pflegehelfer/in

    1. Teil 1:Allgemein
    2. Teil 2:Voraussetzungen
    3. Teil 3:Dauer
    4. Teil 4:Kosten
    5. Teil 5:Tätigkeitsbereich
    6. Teil 6:Gesetze & Quellen

    Voraussetzungen

      

    • Mindestalter: 17 Jahre, KEINE Altersgrenze
    • gesundheitliche Eignung
    • Vertrauenswürdigkeit
    • erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht
    • Aufnahmegespräch oder/und Aufnahmetest

     

    Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch eine Aufnahmekommission.

     

    Tipp: Aufnahmetest

    Besteht in der Regel aus einem Intelligenz- und Persönlichkeitstest, einem gruppendynamischen sowie einem praktischen Test.
     

    Tipp: ärztliches Zeugnis

    Beinhaltet in der Regel

    • Tuberkulintest nach Mendel Mantoux (nicht älter als 1 Jahr)
    • Lungenröntgen
    • Varizellen IgG-AK (E.L.I.S.A. – IgG)
    • Röteln IgG-AK-Titer, Testart: HHT

    Tipp: Strafregisterbescheinigung

    Näheres zur Strafregisterbescheinigung erfahren Sie auf www.help.gv.at

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    Pflegehilfe – Pflegehelfer/in

    1. Teil 1:Allgemein
    2. Teil 2:Voraussetzungen
    3. Teil 3:Dauer
    4. Teil 4:Kosten
    5. Teil 5:Tätigkeitsbereich
    6. Teil 6:Gesetze & Quellen

    Dauer

     

    Die Pflegehilfe Tagesausbildung dauert ein Jahr, die berufsbegleitende Ausbildung rund zwei Jahre.

     

    Die Ausbildung verkürzt sich für folgende Berufsgruppen:

    Absolvent/inn/en in Human- oder Zahnmedizin : 680 Stunden

    Stationsgehilf/inn/en: 160  Stunden

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    Pflegehilfe – Pflegehelfer/in

    1. Teil 1:Allgemein
    2. Teil 2:Voraussetzungen
    3. Teil 3:Dauer
    4. Teil 4:Kosten
    5. Teil 5:Tätigkeitsbereich
    6. Teil 6:Gesetze & Quellen

    Kosten

     

    Die jeweiligen Kosten sind beim jeweilgen Ausbildunganbieter zu erfragen. 


    Tipp

    Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Auszubildenden mit Fördermitteln unterstützt. Auskünfte erteilen die Arbeitsämter sowie die Ausbildungsstellen.

    AMS Bildungsförderungen

     

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    Pflegehilfe – Pflegehelfer/in

    1. Teil 1:Allgemein
    2. Teil 2:Voraussetzungen
    3. Teil 3:Dauer
    4. Teil 4:Kosten
    5. Teil 5:Tätigkeitsbereich
    6. Teil 6:Gesetze & Quellen

    Tätigkeitsbereich

     

    Zu den Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe gehören: Körperpflege, Pflege, Ernährung, Mobilisation und soziale Betreuung von pflegebedürftigen Personen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten

    Die Pflegehilfe kann auch zur Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht von Diplomierten Pflegepersonen herangezogen werden (z.B. Messen von Puls, Temperatur, Gewicht, Beobachtung der Bewusstseinslage und der Atmung, Verabreichung von Arzneimitteln, Verbandswechsel).

    Der Arbeitsbereich umfasst Krankenanstalten, Geriatriezentren und  die Hauskrankenpflege.

     Abschluss der Ausbildung

    Kommissionelle Abschlussprüfung/Zeugnis

     

     

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    Pflegehilfe – Pflegehelfer/in

    1. Teil 1:Allgemein
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    3. Teil 3:Dauer
    4. Teil 4:Kosten
    5. Teil 5:Tätigkeitsbereich
    6. Teil 6:Gesetze & Quellen

    Gesetze & Quellen

     

    Gesetze:

    Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997 Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 453/2006

    Quellen:

    Internet: 

    AK Oberösterreich

    BM für Gesundheit , Gesundheitsberufe (Broschüre) Stand 24.11.2009

    RIS

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