Schon gesehen
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Der angewandte Pflegeprozess
Viele Pflegepersonen reagieren fast allergisch, wenn sie mit dem Begriff des Pflegeprozesses konfrontiert werden. Vielfach wird das Erstellen einer Anamnese wie eines Pflegeplanes als unnötige zusätzliche Aufgabe angesehen. Andere wiederum sind beinahe handlungsunfähig, weil sie ohne entsprechende pflegerelevante Daten nicht wissen, was sie konkret für den Einzelnen tun können. Unterstützt wird die Anwendung durch die im Berufsrecht, dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz fixierte Dokumentationspflicht (§ 5) und den Inhalten des eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereiches (§ 14; vgl. GuKG 2010). Boykottiert wird sie in erster Linie von hinderlichen strukturellen Rahmenbedingungen wie der Funktionspflege (vgl. Leoni-Scheiber 2007, S. 52 ff.).
Kappelmüller schrieb bereits 1993, S. 65 zur Interventionsplanung: „Immer aber kann erst dann gehandelt werden, wenn bekannt ist, wozu und wie gehandelt werden soll.“ Pflegepersonen benötigen eine Reihe von Informationen, die sie in einen Beziehungszusammenhang bringen müssen. Bezogen auf das Setting, in dem sie tätig sind, sind sie gezwungen, Prioritäten zu setzen. Bei der immer kürzer werdenden Verweildauer im Krankenhaus, dem sich beinahe überschlagenden medizinischen Fortschritt und der parallelen zumindest teilweisen Sprachlosigkeit bzgl. Langzeitversorgung der alternden, pflegebedürftigen Gesellschaft nimmt die Bedeutung der zielgerichteten pflegerischen Versorgung zu. Der Einsatz unterschiedlicher Berufsgruppen mit differenten Kompetenzen und auch Laien (z. B. PersonenbetreuerInnen) muss durchdacht im Pflegeplan angeordnet und in der Folge evaluiert werden (vgl. GuKG 2010, § 3b.).
Der diagnostische Prozess
Die Schritte des diagnostischen Prozesses (vgl. Leoni-Scheiber 2004, S. 68 ff.) müssen sorgfältig durchlaufen werden, um adäquate Pflegediagnosen stellen zu können. Erst wenn diese präzise benannt wurden, können realistische Pflegeziele und -interventionen gemeinsam mit den Betroffenen festgelegt werden. Die Pflegeperson sollte dabei ihre Art zu denken reflektieren (vgl. Wilkinson 2007, S. 186). Das Ergebnis einer Evaluation, die alle Schritte des Prozesses umfasst (vgl. Alfaro 1990), erlaubt die Beibehaltung oder Korrektur des eingeschlagenen „Pflegeweges“.
Aufgrund der vom Gesetzgeber geforderten Transparenz und Vergleichbarkeit der Pflegeleistungen (u. a. im Gesundheitsqualitätsgesetz 2005, §§ 1-4, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz 1957, § 5b. (1), div. Heimgesetze, zB. Tiroler Heimgesetz 2005, § 13) muss überlegt werden, wie Pflegediagnosen, Ziele/Ergebnisse und Interventionen überregional gleich formuliert werden können. Es braucht eine klare Entscheidung für eine vereinheitlichte Pflegefachsprache auf allen drei Ebenen – Diagnosen, Ergebnissen und Interventionen. Dann kann auch die Pflege gesundheitsökonomische Entscheidungen maßgeblich mitgestalten (vgl. Batholomeyczik 2010).
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Literatur
Alfaro, R. (1990): Applying Nursing Diagnosis and Nursing Process – Step by Step Guide. Philadelphia: Lippincott.
Bartholomeyczik, S. (2010): Standardisierte Routinedaten der Pflege – Was gibt es? Was brauchen wir? Vortrag anlässlich der Tagung „Daten, Fakten, Kennzahlen aus der Gesundheits- und Krankenpflege“ am 28. 8. 2010 vom ÖBIG in Wien; www.goeg.at/media/download/Bartholomeyczik_280910.pdf, Zugriff: 23. 10. 2010
Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (1957): Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG). BGBl. Nr. 1/1957, idF BGBl. I Nr. 61/2010. Wien.
Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (1999): Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. BGBl. I Nr. 108/1997, idF BGBl. I Nr. 61/2010. Wien.
Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (2005): Bundesgesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen (Gesundheitsqualitätsgesetz – GQG). BGBl. I Nr. 179/2004. Wien.
Kappelmüller, I. (1993): Der Pflegeprozess. Wien: Facultas Universitätsverlag.
Landesgesetzblatt für das Land Tirol (2005): Gesetz über Heime für hilfs-, betreuungs- oder pflegebedürftige, insbesondere ältere, Menschen (Tiroler Heimgesetz). LGBl. Nr. 23/2005. Innsbruck.
Leoni-Scheiber, C. (2004): Der angewandte Pflegeprozess. Wien: Facultas Universitätsverlag.
Leoni-Scheiber, C. (2007): Messung des Bildungserfolges des Unterrichtes zum angewandten Pflegeprozess, Kriterien – Instrumente – Methoden, Master Thesis. Krems: DUK.
Wilkinson, J. M. (2007): Nursing Process and Critical Thinking, 4th edition. New Jersey: Pearson Prentice Hall.