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Rasinger: Anpassung der Regelung über die Aufsicht für die Pflegehilfe an den Pflegealltag

Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes heute im Gesundheitsausschuss

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Das Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2009) steht heute
Nachmittag auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses. "Ziel ist
eine Anpassung der Regelung über die Aufsicht für die Pflegehilfe an
die Erfordernisse des Pflegealltags sowie die Festschreibung einer
quantifizierten Fortbildungsverpflichtung auch für die Pflegehilfe.
Es wird vor allem eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von
Tätigkeiten der Pflegehilfe im Einzelfall mit begleitender, in
regelmäßigen Intervallen auszuübender Kontrolle bei Vorliegen
bestimmter Rahmenbedingungen geschaffen. Das sagte heute, Dienstag,
ÖVP-Gesundheitssprecher Abg. Dr. Erwin Rasinger. ****

Der Gesundheitssprecher führt weiter aus: "So hat etwa eine
entsprechende Anordnung für das Tätigwerden der Pflegehilfe mit
begleitender Kontrolle ausnahmslos schriftlich zu erfolgen und ist
entsprechend zu dokumentieren. Der durch die Änderung der Regelung
über die Aufsicht für die Pflegehilfe zu realisierende flexiblere
Personaleinsatz im Gesundheitswesen soll den Trägern von
Krankenanstalten, Pflegeheimen und extramuralen Pflege- und
Betreuungseinrichtungen Einsparungen ermöglichen und die tatsächliche
Durchführung der intra- und extramuralen Pflege erleichtern." Doch
gelang es in Behindertenwohngemeinschaften für einfache pflegerische
Tätigkeiten die Ausbildung für Betreuer zu ermöglichen.

Ebenfalls behandelt wird heute im Ausschuss ein Bundesgesetz, mit dem
das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG)
geändert wird. Durch diese Änderung soll es zu verschiedenen
Anpassungen und Klarstellungen kommen, verweist Rasinger
beispielsweise auf die berufsrechtliche Trennung der Ärzte und
Zahnärzte und der Berücksichtigung des neuen Sonderfaches Kinder- und
Jugendpsychiatrie. Im Hinblick auf eine Anregung der
Volksanwaltschaft werde zudem klargestellt, dass bei Transferierungen
der Kostenbeitrag für den entsprechenden Tag nur von der
übernehmenden Krankenanstalt eingehoben werden darf. "Weiters wird
darauf hingewiesen, dass auch die Beurteilung von Pflegestudien,
neuen Pflegekonzepten und -methoden sowie von angewandter
medizinischer Forschung am Menschen eine Aufgabe der Ethikkommission
ist", umriss Rasinger abschließend.

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OTS0187    2009-11-03/13:33

031333 Nov 09

 
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