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Volkshilfe: 60 Tage bis zum Pflegegeld sind genug

Die Volkshilfe Österreich begrüßt die aktuelle Vorgabe von Sozialminister Rudolf Hundstorfer, eine maximale Verfahrensdauer von 60 Tagen für das Einstufungsverfahren für das Pflegegeld einzuführen.

Allerdings weist Volkshilfe Bundesgeschäftsführer Erich Fenninger darauf hin, dass das Pflegegeld als Geldleistung allein nicht ausreicht, um eine sinnvolle Unterstützung von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen zu gewährleisten: „Dazu ist parallel der Ausbau geeigneter Dienstleistungen mit ebensolchem Rechtsanspruch für den Hilfebedürftigen erforderlich!“ Sinnvoll ist somit nicht nur eine reine Geldleistung, sondern auch der Ausbau von Sach- und Dienstleistungen. Erfahrungswerte zeigen, dass Hilfebedürftige mangels Information häufig geeignete Unterstützungsangebote nicht organisieren können. Im Sinne einer umfassenden Hilfestellung schlägt die Volkshilfe daher vor, dass der erstmalige Pflegegeldbezug und jede Erhöhung des Pflegegeldes an ein Beratungsgespräch gebunden sein soll.

Zudem fordert die Volkshilfe nach wie vor, dass das Pflegegeld  jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex oder der Pensionserhöhung anzupassen ist und dass die Pflegegeld-Einstufungen nicht nur von Ärzten, sondern auch von Sachverständigen der Pflege durchgeführt werden. „Es ist dringend notwendig, die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen zu ändern, um die Situation von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen nachhaltig zu verbessern.“, schließt Erich Fenninger.


Mag. Daniel Auer
Assistent Spendenkommunikation / Öffentlichkeitsarbeit

Volkshilfe Solidarität

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