Der Pflegeregress auf Vermögen wurde in Österreich mit 1. Jänner 2018 abgeschafft. Das bedeutet, dass für die Finanzierung einer stationären Pflege nicht mehr auf das Vermögen der pflegebedürftigen Person oder ihrer Angehörigen zugegriffen werden darf. Einkünfte können jedoch weiterhin zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden. Welche Einkünfte berücksichtigt werden, unterscheidet sich je nach Bundesland. Neben Pension und Pflegegeld können dazu beispielsweise auch Betriebs- und Zusatzpensionen sowie Zinsen und Dividenden zählen.
Laut ORF kritisieren ÖVP- und SPÖ-nahe Seniorenorganisationen diese unterschiedlichen Regelungen und fordern eine bundesweit einheitliche Lösung. Insbesondere Zinsen und Dividenden sollen ihrer Ansicht nach nicht zur Pflegefinanzierung herangezogen werden. Sozialministerin Korinna Schumann kündigte an, das Thema in der nächsten Pflegeentwicklungskommission mit den Bundesländern zu behandeln.
Quelle: ORF, 27.08.2026 https://orf.at/stories/3440388/















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