Ende 2025 hatten rund 75.800 Menschen in Österreich eine Erwachsenenvertretung. Während die Zahl der Betroffenen steigt, ist die Zahl der gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretungen seit Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes 2018 von rund 52.700 auf 35.000 zurückgegangen.
Der Erwachsenenschutzverein VertretungsNetz sieht insbesondere fehlende Unterstützungsangebote kritisch. Niederschwellige Sozialarbeit, persönliche Assistenz und barrierefreie Zugänge könnten dazu beitragen, die Selbstbestimmung von Betroffenen länger zu erhalten und Erwachsenenvertretungen teilweise zu vermeiden.
Auch Volksanwalt Bernhard Achitz verweist auf Lücken bei präventiven Maßnahmen und betont, dass eine Erwachsenenvertretung nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte.
Quelle: ORF, 19.08.2026 https://orf.at/stories/3439616/















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