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Pflegetherapeutische Aromaanwendungen in der mobilen Pflege und Betreuung – eine Herausforderung

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Gemäß §64 des österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes sind Pflegepersonen nach erfolgreicher Absolvierung der Fortbildung Aromapflege berechtigt, in ihrer Berufsbezeichnung den Zusatz „Komplementäre Pflege – Aromapflege“ zu führen. Aromapflege hat in Österreich längst Einzug in die stationäre Pflege gehalten und kann ermutigende Erfahrungsberichte vorweisen.

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Beschreibung

Gemäß §64 des österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes sind Pflegepersonen nach erfolgreicher Absolvierung der Fortbildung Aromapflege berechtigt, in ihrer Berufsbezeichnung den Zusatz „Komplementäre Pflege – Aromapflege“ zu führen. Aromapflege hat in Österreich längst Einzug in die stationäre Pflege gehalten und kann ermutigende Erfahrungsberichte vorweisen.
Im Setting der mobilen Pflege fehlt es aber noch an Informationen über die Implementierung eines aromapflegerischen Angebotes. Im Rahmen einer Masterthesis wurde daher folgenden Fragen nachgegangen: was erwarten professionell Pflegende und deren zu Pflegende im mobilen Pflegesetting von einem solchen Angebot? Welche Voraussetzungen sind für eine erfolgreiche Einführung nötig? Welche Evidenz liegt vor? Die Ergebnisse sollen dazu dienen, pflegetherapeutische Aromaanwendungen in das pflegerische Angebot der mobilen Pflege und Betreuung in Niederösterreich erfolgreich zu integrieren.
Dieser Beitrag beschreibt Datengewinnung und -auswertung zur Beantwortung der Forschungsfragen und deren Relevanz für die angesprochene Implementierung.

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