Das deutsche Bundeskabinett hat am 6. August 2025 ein Gesetz zur Entbürokratisierung und Kompetenzstärkung in der Pflege und einen Entwurf für ein Pflegefachassistenzgesetz beschlossen.
Pflegefachpersonen dürfen künftig bestimmte medizinische Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen, etwa im Bereich Diabetes, Wundversorgung und Demenz, sofern sie über entsprechende Qualifikationen verfügen. Dokumentationspflichten werden reduziert und Qualitätsprüfungen besser koordiniert, um Doppelprüfungen zu vermeiden und Pflegekräfte zu entlasten. Pflegebedürftige erhalten leichteren Zugang zu Präventionsleistungen und neue Wohnformen in der ambulanten Pflege werden gefördert. Zudem sollen digitale Prozesse, Antragstellungen und Vergütungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
Das Kabinett hat außerdem den Entwurf für ein Pflegefachassistenzgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht vor, erstmals eine bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz zu schaffen, da es derzeit 27 unterschiedliche Ausbildungswege in den Bundesländern gibt.
Die Ausbildung soll künftig 18 Monate in Vollzeit dauern, auch Teilzeit ist möglich; Bewerber mit Vorerfahrung können sie verkürzen. Alle Auszubildenden sollen eine angemessene Vergütung erhalten, ein Hauptschulabschluss ist in der Regel Voraussetzung. Mit dem Abschluss ist ein Einsatz in allen Pflegebereichen möglich. Zudem kann die Ausbildung auf eine spätere Qualifizierung zur Pflegefachkraft angerechnet werden.
Quellen:
- Bundesministerium für Gesundheit, Kabinett beschließt weitere Befugnisse für Pflegekräfte und Entbürokratisierung in der Pflege, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/weitere-befugnisse-fuer-pflegekraefte-und-entbuerokratisierung-in-der-pflege-pm-06-08-25.html Pressemitteilung vom 6. August 2025, abgerufen am 7. August 2025.
- Die Bundesregierung, Pflege stärken, Nachwuchs gewinnen, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pflegefachassistenz-kabinett-2374930, abgerufen am 7. August 2025.
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