Pflegefachassistenz: Bundestag beschließt neues Berufsbild – Bundesrat muss noch zustimmen

Pflegefachassistenz: Bundestag macht den Weg frei – jetzt ist der Bundesrat am Zug!

Am 9. Oktober 2025 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen.

🔹 Was steckt drin?

  • Einheitliches Berufsbild: Die neue Ausbildung ersetzt 27 unterschiedliche landesrechtliche Regelungen.
  • Zugang ohne formalen Schulabschluss: Personen ohne formalen Schulabschluss können bei positiver Eignungsprognose durch die Pflegeschule zur Ausbildung zugelassen werden.
  • Vergütete Ausbildung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Vergütung.
  • Dauer und Flexibilität: In der Regel 18 Monate in Vollzeit; Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung.
  • Geplanter Ausbildungsstart: 1. Januar 2027
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Künftig mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung.

📌 Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft – die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren bleiben abzuwarten.

Quelle: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz - BMBFSFJ

Welche Chancen und Herausforderungen bringt das neue Berufsbild für die Pflegepraxis und Ausbildung mit sich – was meinen Sie? Diskutieren Sie mit in den Kommentaren.

 

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