PVA beschließt verbindliche Richtlinie für medizinische Begutachtungen

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat eine österreichweit einheitliche und verbindliche Richtlinie für medizinische Begutachtungen beschlossen. Sie tritt mit 1. September in Kraft und gilt für alle bei der PVA angestellten sowie beauftragten medizinischen Gutachter*innen.

Laut dem ORF legt die Richtlinie verbindliche Standards für Kommunikation, Transparenz, fachliche Qualität, Fortbildung und Zusammenarbeit fest. Versicherte sollen ausreichend Gelegenheit erhalten, ihre persönliche Situation darzustellen, und über Zweck sowie Ablauf der Begutachtung verständlich informiert werden. Individuelle Bedürfnisse und Belastungssituationen sollen dabei berücksichtigt werden.

Ab 1. September besteht zudem ein gesetzlicher Anspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson zu medizinischen Begutachtungen.

Die Einführung der Richtlinie erfolgt nach monatelanger Kritik an der Begutachtungspraxis der PVA. Insbesondere Betroffene von ME/CFS und Post-Covid sowie Studien und Berichte von Interessenvertretungen hatten wiederholt respektlosen Umgang und Mängel im Begutachtungsprozess thematisert.

Quelle: ORF Wien (29.06.2026): PVA beschließt „verbindliche Richtlinien“. https://orf.at/stories/3434760/

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