Menschen mit "niedrigem Bildungsgrad" und (sprachliche) Achtsamkeit

Wenn es in einem Beruf Mangel gibt, holt man Menschen mit "niedrigem Bildungsgrad". Im Nu werden aus ihnen dann Technische Zeichner*innen, Elektromechaniker*innen, Pädagog*innen und so weiter.

Oh, wait …

Natürlich würde man das nicht sagen, denn – vom absurden Inhalt sogar abgesehen – wäre da zunächst die Form.

Bekanntlich nimmt man’s da aktuell sehr genau: Einbeziehung aller sechs Geschlechter, Antidiskriminierung, Sichtbarmachung und all‘ das. Besonders Worte sind wichtig; man klopft einander auf die Finger und bezieht brav die neueste Bekundung größtmöglicher, verbaler Achtsamkeit ins Schreiben und Sprechen ein.

Aber dann kommt Frau Soziallandesrätin Wiesflecker und räumt mit der (grünen) Freundlichkeit auf, jedenfalls ein bisschen. Ihr geht es um die Pflegeberufe. 2019 war noch zu vernehmen: „‘Wir haben eine angespannte Personalsituation, aber keinen Notstand.[1] ‘“ Ja, sprachlich noch sehr bedacht.

2023 sieht es anders aus. Frau Wiesflecker „weist auf die großen Chancen für Menschen mit niedrigem Bildungsgrad hin. ‚Ich denke da an die 17,30 Prozent der 15- bis 64-Jährigen in unserem Land, die nur einen Pflichtschulabschluss haben. Aber auch an der 32,2% der Menschen mit Migrationshintergrund, die ebenfalls nicht über einen Pflichtschulabschluss hinausgekommen sind. Für all die bietet der Pflegebereich hervorragende Möglichkeiten.[2]

Natürlich ist es fad, sich an einer Formulierung aufzuhängen. Und darauf, dass dieser Satz im Zweifel völlig, aber völlig anders gemeint gewesen sein wird, nehme ich jede Wette entgegen.

Er brüskiert aber jene, die unter Rückgriff auf komplexestes Fachwissen in der Pflege tätig sind. Und gleich auch jene, die in Erwägung ziehen, einen Pflegeberuf zu ergreifen.

Freilich kann man an Pflichtschulabsolvent*innen adressieren.

Wie man dabei aber der Idee verfällt, dass ein „niedriger Bildungsgrad“ im Grundsatz für ausgerechnet die Pflege prädestiniert (jener Beruf, der in der Spezialisierung ein Master-, im gehobenen Dienst ein Bachelorstudium und in den Assistenzberufen eine ein- bzw. zweijährige Vollzeitausbildung voraussetzt - wohlgemerkt nach absolvierter, neunter bzw. zehnter Schulstufe) wird Frau Wiesfleckers Geheimnis bleiben. Ja, richtig, es wird nun die Pflegelehre angeboten, und zwar nach Pflichtschulabschluss.

Per Gießkanne attestiert Frau Wiesflecker aber Menschen (die Rede ist von 15-64-Jährigen), die nicht über einen Pflichtschulabschluss „hinausgekommen sind“ (eine zutiefst pejorative Formulierung, übrigens) gleich auch einen niedrigen Bildungsgrad. Und der wiederum führt geradewegs in den Pflegeberuf. Womit zwei Dinge verbunden sind, die quasi passen, wie der Deckel auf den Topf. Aha.

Man weiß, dass das nicht stimmt. Ebenfalls ist bekannt, dass Bildung und schulische Abschlüsse nicht korrelieren müssen. Aber wen interessieren inhaltliche Feinheiten, wir haben ja immerhin die Achtsamkeit der Sprache.

Oh, wait …

[1] https://www.derstandard.at/story/2000100752513/vorarlberg-sucht-dringend-pflegepersonal

[2] https://www.vn.at/vorarlberg/2023/06/13/spezielles-modell-soll-mehr-pflegekraefte-auf-den-markt-bringen.vn

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Esther Matolycz

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