Angehörigenpflege ist keine Freiwilligenarbeit

Freiwilligenarbeit setzt voraus, dass man sich aus Interesse einer Tätigkeit widmet und sich dessen bewußt ist, dass man dafür keine handelsübliche Entlohnung erhält. Im Freiwilligenmanagement, das vor allem von Einrichtungen betrieben wird, die auf Freiwillige angewiesen sind, werden sehr oft zumindest Versicherungen übernommen bzw. werden verschiedene Sozialleistungen angeboten, Urlaubsmöglichkeiten, gemeinsame Freizeitaktivitäten, Auszeichnungen - und ihre Anerkennung bei einer bezahlten Tätigkeit, die soziales Engagement förderlich findet.

Pflegende Angehörige bekommen nichts davon. Die Anstellungsmodelle, die immer wieder im Gespräch sind, aber letztlich - wenn überhaupt - von Pferdefüssen begleitet werden, tauchen auf und haben es bis heute nicht in ein Regelwerk geschafft, aus vielen und berechtigten arbeitsrechtlichen Gründen.

Damit bleibt am Ende nur eines: die Erkenntnis, dass Angehörigenpflege keine Freiwilligenarbeit ist.

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Birgit Meinhard-Schiebel
Präsidentin der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

www.ig-pflege.at

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