ÖGKV: Ärztliche Anordnung für diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal zur Durchführung von COVID-19 Antigen-Tests muss sofort fallen!

Eine schnell durchführbare, kleine Gesetzesänderung könnte auf einen Schlag 156.000 TesterInnen freischalten

Wien (OTS) – Seit Beginn der Pandemie bemüht sich der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) auf allen berufspolitischen Ebenen durchzusetzen, dass die Kompetenz der eigenverantwortlichen Durchführung von COVID-19 Antigen-Tests sowie das Ausstellen der Bestätigung über die Testung diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen zugestanden wird. Dies ist bisher nicht erfolgt. „Wir können nur vermuten, dass es dabei darum geht berufspolitischen Befindlichkeiten anderer Gruppen im Gesundheitssystem nachzukommen“, sagt ÖGKV Präsidentin Mag. Elisabeth Potzmann.

Nun gibt es in dieser Sache einen neuen Tiefschlag. Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet jetzt Crash-Kurse zum/zur COVID-19-TesterIn an. Momentan ist für die Zulassung zum Kurs noch eine vorhergehende medizinische Grundausbildung Voraussetzung. Doch das müsse sich im Sinne des Wirtschaftsstandortes ändern, forderte bereits Kärntens WIFI-Chef Andreas Görgei. Er fordere die Bundesregierung auf diese Anforderungen aufzuheben. Jeder Österreicher über 18 Jahren solle den Zugang zu dieser Ausbildung haben.

An dieser Stelle möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal diese Ausbildung bereits hat (im Rahmen seiner insgesamt 3-jährigen Ausbildung erworben) aber im Gegensatz zu Sanitätern nicht berechtigt ist, diese ohne ärztliche Anordnung auszuführen. Eine Ressource, welche in der österreichischen Teststrategie ungenutzt ist, ist die freiberufliche Pflege, die aufgrund dieser Regelungen nicht eigenverantwortlich testen darf und folglich auch keine Bestätigung über das Ergebnis ausstellen darf. Eigenverantwortliches Testen durch den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege würde der österreichischen Bevölkerung die Möglichkeit geben niederschwellig zu einem Antigen-Test zu kommen. Pflegende könnten etwa aufsuchend agieren, was für weniger mobile Menschen eine große Erleichterung darstellen würde.

Es bedarf keiner Ausbildung für COVID-19-TesterInnen. Eine schnell umgesetzte, geringfügige Gesetzesänderung würde auf einen Schlag 156.000 potentielle TesterInnen bringen, die bereits ausgebildet sind. Doch diese Ressource lässt man lieber brachliegen, nur um der Pflege nicht eine Kompetenz mehr gewähren zu müssen, so Potzmann. Die Politik spricht immer von Wertschätzung gegenüber den Pflegepersonen. Es ist jetzt hoch an der Zeit, diesen schönen Worten endlich Taten folgen zu lassen!

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband
+43 1 478 27 10 – 17 , Fax +43 1 478 27 10-9
http://www.oegkv.at

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