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Das neue Erwachsenenschutzgesetz trat mit 01. Juli 2018 in Österreich in Kraft. Aus den damaligen „SachwalterInnen“ wurden „ErwachsenenschutzvertreterInnen“. Doch wie können die neuen Begriffe und die tatsächliche Entscheidungsfähigkeit der betroffenen Personen im klinischen Alltag integriert und digital unterstützt werden?
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Quelle: www.pflegeinformatik.at

Viktoria Redl ist diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson, Pflegeinformatikerin und Produktverantwortliche für ein Pflegedokumentationssystem.
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