Die Pflegedokumentation fällt unter den Berufspflichten in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen. Im § 5 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes wird festgehalten, dass Angehörige des Gesundheits- und Krankenpflegeberufs die von ihnen gesetzten gesundheits- und krankenpflegerischen Maßnahmen dokumentieren müssen.
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Viktoria Redl, MSc. MA. ist gelernte diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson, Pflegeinformatikerin und Produktverantwortliche für ein digitales Pflege- und Wunddokumentationssystem der Firma Care Solutions GmbH.
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